Aktuelle Corona-Infos
Mail des Trägerverein-Vorstands vom 14.7.2021
Liebe Freunde und Geschwister der CFG,
der weise Prediger Salomo schreibt im Alten Testament in Prediger 3,1 und den folgenden Versen den Gedanken „Alles hat seine Zeit, …“.
Und so könnte man auch die verschiedenen Phasen und Schutznahmen in der Corona-Pandemie einordnen.
Umso erfreulicher, dass wir auch als Gemeinde im Zuge der aktuellen Lockerungen der NRW-Coronaschutzverordnung vom 9. Juli und der „Inzidenzstufe 0“ im Kreis Mettmann und dem Land NRW die Möglichkeiten des Gemeindelebens und der Gottesdienstfeier erweitern können.
Deshalb gilt ab dem kommenden Sonntag, 18. Juli 2021 eine neue Zeit der „Freiheit“.
- KEINE Voranmeldung für den Gottesdienst und den KiGo, weder Online noch per Telefon.
- KEINE Teilnehmerliste oder Sitzplatzdokumentation notwendig..
- KEINE generelle Personenanzahlbegrenzung.
- ABER weiterhin max. 50 Personen im Saal (mit Abständen), die weiteren Gottesdienstteilnehmer finden im Pavillon und weiter draußen Platz.
- KEINE Maskenpflicht, weder im Gebäude noch draußen, aber gerne Maskenmöglichkeit für denjenigen der sich damit wohler fühlt.
- MIT Maske ist GESANG innen am Platz und im Pavillon möglich. Außerhalb von Gebäude und Pavillon ist das freie Singen OHNE MASKE möglich.
- Bei allem bleibt die Abstandsregel (und somit auch die Personenzahlbeschränkung im Saal) und der Lüftungsbedarf im Gebäude bestehen
Der Vollständigkeit halber informieren wir euch, dass es auch möglich wäre mit allen Gottesdienstbesuchern IM SAAL zu sitzen, ohne Begrenzung der Anzahl und OHNE MASKENEINSCHRÄNKUNG BEIM GESANG.
Voraussetzung dazu wäre der Impf- oder Genesungsnachweis, bzw. der aktuelle Negativtest.
Wir wissen aber auch, dass dieser Punkt in der Gemeinde derzeit noch kontrovers beurteilt wird. Trotzdem halten wir es für eine Frage der Fairness und Transparenz darüber zu informieren, zumal in den Medien seit Freitag über die nahezu vollständige Aufhebung der Beschränkungen berichtet wird.
Dazu der Auszug aus den Kurzerklärungen der NRW Landesregierung v. 09.07.21 zur (sehr umfangreichen) Coronaschutzverordnung:
„Wo brauche ich noch einen negativen Test?
Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, braucht auch weiterhin ein negatives Testergebnis in folgenden Bereichen:
- beim Besuch von Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen, wenn sie ohne Abstand/Masken/Personenbegrenzung stattfinden
- beim Besuch von Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen, wenn sie ohne Abstand/Masken/Personenbegrenzung stattfinden
- in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Ferienwohnungen etc. als Gast aus einer Region mit einer Inzidenz über 10
- bei Ferienangeboten und Ferienreisen für Kinder- und Jugendliche
- bei privaten Veranstaltungen, Feiern und Partys mit mehr als 50 Teilnehmenden, wenn sie ohne sonstige Einschränkungen stattfinden sollen
- bei Sportfesten, Stadtfesten, Volksfesten und in Diskotheken, Clubs etc."
Freuen wir uns und feiern wir miteinander und zu Gottes Ehre die Möglichkeiten des Gottesdienstes und seien trotzdem vorsichtig, umsichtig und verantwortungsvoll mit diesen wiedergegebenen Freiheiten.
Miteinander, im Ringen um den richtigen Weg, im Gebet und im Vertrauen auf den Herrn Jesus hoffen wir auf das spürbare Wiedererwachen des präsenten Gemeindelebens und auf Bewahrung vor erneuten Einschränkungen der Gemeindeaktivitäten durch die Varianten.
Von Herzen
Euer Vorstand des Trägerverein
Burkhard, Gerd und Wilhelm