Wegfall von Anmelde- und Testpflicht ab 20. März - weiterhin Testangebot

Ab Sonntag, 20. März, gilt ein aktualisiertes Corona-Schutzkonzept in der CFG. Die Sitzkapazität im großen Saal der CFG wird auf 90 Plätze erhöht. Weiterhin stehen noch 25 Sitzplätze im kleinen Saal zur Verfügung, mit Übertragung von Bild und Ton. Es besteht keine Anmeldepflicht mehr, ebenso entfällt die Testpflicht, die 3G-Regel ist aber weiterhin empfohlen. 

Hier die Ankündigung des Trägerverein-Vorstands vom 17.3.22 im Wortlaut:

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"Liebe Gäste, Freunde und Geschwister der CFG,

wie am Sonntag im Gottesdienst bereits angekündigt, sollen folgende Corona Regeln in Anlehnung an die neue Verordnungslage ab 20. März 2022 in der CFG gelten.

Die Grunddevise lautet:
Weg von Bestimmung und Kontrolle
Hin zu Eigenverantwortung und gegenseitiger Achtsamkeit

In Innenräumen soll unverändert auf Abstand (bei 60% Kapazitätsnutzung des großen Saales) und gute Durchlüftung geachtet werden.

Im Einzelnen bedeutet das

  • Keine Anmeldung und Registrierung zu den Gottesdiensten und anderen Gemeindeveranstaltungen
  • 90 Sitzplätze im großen Saal (ausreichend Platz für alle, vorausgesetzt die Kinder gehen weiterhin direkt in ihre Gruppen)
  • Keine Impf-/Genesungs-/Testnachweiskontrolle, aber weiterhin 3G-Empfehlung und weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Selbsttest in der Gemeinde vor den Veranstaltungen
  • Lediglich beim Singen besteht aufgrund der intensiven Ausatmung Maskenpflicht
  • Weiterhin 2 bis 3 Mal während des Gottesdienstes durchlüften, da dies die effizienteste Schutzmaßnahme ist

Zusätzlich wird die Liveübertragung in den kleinen Saal angeboten, für diejenigen, die sich noch nicht mit so vielen Menschen in einem Raum aufhalten möchten)

  • Maximal 20 Personen mit Maske (und zwischenzeitlichem Lüften)
  • Livestream bzw. Kamera-Direktübertragung mit Tonübertagung

Das gleiche gilt für den kleinen Raum hinter der Technik für besonders vorbelastete, vulnerable Personen

  • Maximal 4-5 Personen, mit 2G Regel (geimpft und/oder genesen)
  • Maskenpflicht und Hepa 14 Luftfiltergerät und zwischenzeitlichem Lüften
  • Tonübertragung und durch die Trennscheibe Sichtkontakt zur Kanzel

Für die Kindergruppen gelten die gleichen Regelungen, d.h. im Prinzip keinerlei Einschränkungen bis auf das hilfreiche Lüften.

Wir wünschen uns gemeinsam eine ermutigende und gesegnete Zeit, trotz aller sorgenvollen Umstände.

Euer Vorstand des Trägervereins

Burkhard Böhm, Gerd Kocherscheidt, Wilhelm Seibel"